Urkundliche Ersterwähnung
Der sozusagen offizielle, urkundliche Eintritt von Fuchsmühl in die Geschichte beginnt im Jahr 1259, mit der Ausstellung eines Schriftstücks auf Veranlassung der Landgrafen von Leuchtenberg, durch das Kloster Waldsassen. In dieser Urkunde sind neben dem alten Landgrafen Diepold auch noch neun adelige Dienstleute der Leuchtenberger als Zeugen aufgeführt, an letzter Stelle „Ulricus de Vossenhoven“. Das ist der erste schriftliche Hinweis auf eine Siedlung im Bereich der heutigen Gemarkung Fuchsmühl. Mit „Vossenhoven“ wurde definitiv der heutige Fuchsmühler Ortsteil „Fürstenhof“ bezeichnet, was durch eine Vielzahl weiterer Folgeurkunden zu beweisen ist. Mit der Nennung eines Ortsadeligen kann man wahrscheinlich auch einen Adelssitz vermuten, über dessen Größe oder Ausstattung nur spekulative Aussagen möglich sind. Über die Namensgebung und das mögliche Alter der Siedlung Vossenhoven wurden schon früher Überlegungen angestellt. Die meisten Deutungsformen für das Bestimmungswort zeigten auf den niederdeutschen Namen „Voss“ (=Fuchs), da der Fuchs auch mundartlich im heimischen Dialekt als „Fuchsnhuaf“ zu erkennen ist. Der offizielle Ortsname „Fürstenhof“ ist jedoch eine Namensverfälschung, die zu Anfang des 17. Jahrhunderts erstmals auftaucht - wahrscheinlich der Fehler eines Kanzleischreibers.
Die neuesten Forschungsergebnisse gehen davon aus, daß tatsächlich der deutsche Personenname „Fuchs“ namensgebend war. Allerdings kein niederdeutscher „Voss“/Fuchs, sondern ein nordbayrischer „Fuas“/Fuchs, wie der Sprachforscher Dr. Janka schlüssig nachvollzogen hat. Die Bedeutung der Grundform „Vossenhoven“ lautet demnach „bei den Höfen des Vosse“, das ist zugleich der Hinweis, daß mindestens zwei Höfe vorhanden waren.
Ortsnamentypen mit einem Personennamen und dem Grundwort „hoven“ zählt man zu den älteren Siedlungsnamen, die im Altsiedelland, zusammen mit den „-ingen“ und“-heim“ Orten, die älteste Siedlungsschicht bilden. In unserer Siedlungslandschaft sind die Gründungsansätze deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem Jahr 1000 anzunehmen.