Unter der Krone des Königreiches Bayern

Im Jahr 1803 formierte sich das Landgericht Kemnath, das vorerst die alten Ämter Waldeck/Kemnath und Pressath umfasste, hier war auch der Gutsbezirk Fuchsmühl verwaltungsmäßig eingeordnet.  Ein Jahr später folgte der Bereich des ehemaligen Klosteramtes Waldsassen, in dieses neue Landgericht Waldsassen wurde nunmehr die Hofmark Fuchsmühl einverleibt. Damit war die jahrhundertealte Verbindung mit dem Landrichteramt Waldeck aufgehoben. Für den Lehens- und Hofmarksbezirk Fuchsmühl war jedoch das königliche Edikt vom 07. Juli 1808, von der Auswirkung her, am einschneidensten. Die Gemeinde Fuchsmühl mußte noch bis ins 20. Jahrhundert hinein die Folgen davontragen. Das stellte sich jedoch erst nach dem Tod des letzten Freiherrn von Froschheim heraus, als der Lehenfall eintrat. Demnach gab es nach diesem Gesetz keine anderen Lehen mehr als Kron- bzw. Kanzleilehen (§ 1), sie durften nur vom König selbst, oder in seinem Namen verliehen werden (§ 2), die Lehensfolge beschränkte sich wie schon früher auf die männlichen, ehelichen Erben (§ 55) und die Lehen durften nicht mehr von den Lehensnehmern veräußert werden (§ 86). Für den Hofmarksbesitzer von Fuchsmühl Frh. Joseph Daniel von Froschheim änderte sich momentan nichts. Das Lehengut Fuchsmühl war durch die Gründung des Königreichs Bayern automatisch vom kurbayrischen Lehen in ein Lehen der Krone umgewandelt worden. Da der Fuchsmühler Hofmarksherr noch in kurbayrischer Zeit belehnt worden war, hatte der damalige Rechtsakt weiterhin Gültigkeit. Das einzige Problem ergab sich aus dem gesetzlichen Zwang zur eigenen Gerichtsbarkeit nach § 6 des Lehen-Ediktes. Da der Unterhalt eines Patrimonialgerichtes auch mit nicht unbeträchtlichen Geldeinnahmen (Gerichtssporteln) verbunden war, hatte Freiherr von Froschheim im Jahr 1812 die Einrichtung eines Patrimonialgerichts 1. Klasse beantragt. Allerdings verstarb er am 16.10.1820, ohne daß ein Patrimonialgericht eingerichtet war. Die Verhandlungen darüber zogen sich noch mehr als 30 Jahre hin.
Die Hofmark Fuchsmühl war durch den Tod des letzten Froschheim erstmals an die bayrische Krone heimgefallen. Als Lehensnehmer folgten nun ausschließlich Persönlichkeiten, die sich um die „Krone verdient gemacht hatten“, vorzugsweise sogenannter „Beamtenadel“. Als erster bekam 1821 der Staatsminister Freiherr von Zentner das Gut verliehen, nach dessen Tod 1835 sein Enkel Friedrich von Ringel. Dieser starb jedoch bereits 1837, ohne männliche Nachkommenschaft. Schließlich kam fünf Jahre später das Gut in die Hände des Adelsgeschlechts, dessen Name am negativsten mit Fuchsmühl verbunden sein sollte. König Ludwig I. belehnte am 05. Oktober 1842 den Generalleutnant Karl Frh. von Zoller mit dem „heimgefallenen Mannritterlehen“ Fuchsmühl. Wie ein roter Faden ziehen sich die Auseinandersetzungen zwischen den Zollern und den Einwohnern von Fuchsmühl hin, bis zum tragischen Vorfall der „Fuchsmühler Holzschlacht“ im Jahr 1894. Mal waren es Schikanen der Förster und Gutsverwalter, mal auch Holzfrevel und trotzig von Einwohnern beanspruchtes und später verkauftes Bauholz, aufgrund von dinglichen Holzrechten. Bis die Animositäten durch den völlig unverhältnismässigen Eingriff eines schwäbischen Subalternbeamten eskalierten. Nähere Ausführungen erspare ich mir an dieser Stelle, da bereits eine ausführliche Monografie über die damaligen Vorgänge veröffentlicht wurde.

Als sich in den Novembertagen 1918 der grauenvolle erste Weltkrieg seinem Ende zu neigte, kam am 07. November in München eine revolutionäre Bewegung zum Durchbruch, die der schon vorher maroden bayrischen Monarchie den Todestoß versetzte. Innerhalb weniger Tage war die 800 Jahre währende wittelsbachische Herrschaft in Bayern in alle Winde zerstreut.

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