Siedlungsgeschichte
„Vossenhoven“ war zu dieser Zeit Teil einer Siedlungskammer, die das Dorf Triebendorf und die Wüstungen „Altenwiesau“ und „Frankengrün“ einschloß. Der in der Urkunde von 1259 erwähnte „Ulricus de Vossenhoven“ war sicherlich kein Nachfahre des Ortsgründers.
Die Hälfte des in dieser Urkunde aufgezählten Zeugenkreises stammte aus dem Raum um Erbendorf. So ein „Marquardus de Domsen[riut]“ (Thumsenreuth), mutmaßlich der spätere Richter in Waldeck, Marquard von Trautenberg, ein „Rudegerus de Schonenbrunne“ (Ortsteil von Erbendorf), sowie „Henricus de Berensteine suppanus“ (Bernstein bei Reuth). Die Orte lassen sich als späteren Trautenberger bzw. Redwitzer Besitz nachweisen. Auch waren die Vornamen Marquard, Heinrich und Ulrich frühe Leitnamen der Trautenberger und Redwitzer, schon allein deshalb kann man auf engste verwandschaftliche Beziehungen schließen. Im Jahr 1286 taucht „Ulricus de Vossenhoven in einer weiteren Waldsassener Urkunde auf, diesmal zusammen mit seinem Sohn „Rudegero“. In dieser überläßt „Marquardus Pullenreutharius“ dem Kloster Waldsassen alle seine Rechte in Pullenreuth für eine Begräbnisstätte im Kloster. „Marquardus de Trutenberch“ siegelt als „tunc temporis judicis in waldeck“ das Schriftstück. In dieser Urkunde fallen die Namensduplizitäten besonders auf. „Rudegerus de Vossenhoven“ wird in einer Urkunde des Klosters Speinshardt im Jahr 1300 nochmals erwähnt. In einer weiteren Speinshardter Urkunde des Jahres 1300 zeugt ein „Rudegerus iudex de Waldeck“ für die Brüder „Ulricus et Cunradus dictus de Shoynbrunne“ (Schönbrunn bei Erbendorf), auch hier treten die Orts- und Leitnamenbezüge zur Jubiläumsurkunde markant hervor. Den Schluß, dass beide „Rüdiger“ miteinander identisch sind, zieht man erst aus einer weiteren Speinshardter Urkunde des Jahres 1309. Es ging in dieser Urkunde um Ansprüche des Klosters auf das Dorf Preißach bei Neustadt am Kulm. In dem Schriftstück sind nun viele aufgeführt, die zu dieser Zeit innerhalb des Regionaladels ein gewichtiges Wort mitzusprechen hatten. Als Schiedsleute fungierten Albrecht Nothaft, Richter in Waldeck, Friedrich von Weidenberg, Richter auf dem Rauhen Kulm und Howard von Trautenberg. Die geistliche Seite vertraten der Probst, der Prior, der Subprior, der Dekan von Mockersdorf und bezeichnenderweise ein M.(Marquardus) Pullenreuther. Für den gegnerischen Erlbeck zeugten u.a. Gotfried der Alte von Oberndorf und seine Söhne, Wolfhard Wild, Heinrich von Oberndorf, Heinrich von Erlbeck, und „Rudegerus Amtmann de Waldek und seine Söhne Ulricus und Rudegerus“. Die Weiterführung des Vornamens vom Großvater auf den Enkel ist auch hier eindeutig erkennbar.
1315 verkaufen Ulrich von Trautenberg und seine Söhne Heinrich, Ulrich, Marquard, Rüdiger, Jakob und Konrad ihren Hof in Thann. Hier verlieren sich die Spuren von Marquard und Rüdiger, es lassen sich nur noch Söhne von Heinrich nachweisen.
Die aufgezeigten genealogischen Hinweise verdichten sich dahingehend, daß die „Vossenhover“ möglicherweise ein Familienzweig der Trautenberger gewesen sind, auf jeden Fall waren sie sehr nahe Verwandte.
Einen Bezug dazu liefert auch die der Jubiläumsurkunde nächstfolgende urkundliche Erwähnung von „Vossenhoven“. Das Schriftstück stammt aus dem Jahr 1320, wo erstmals Niederreuth und „Fürstenhof“ zum zweiten Mal genannt wird. In dieser Urkunde verkaufen die „Nobiles Ottlinus und Heinlinus fratres dictus deTrautenberg“ mit Genehmigung Ihrer Ehefrauen ihre Zehnte in „Curbentanne“, in „Niderreut“ und in „Phossenhof“. Lehen wurden damals nur agnatisch weitergegeben, deshalb kann man davon ausgehen, dass die Zehnten Eigengut der Frauen waren. Da die Verwandtenehe zu dieser Zeit durchaus üblich war, besteht auch die Möglichkeit, daß die Gattinnen der Trautenberger eventuell die Töchter des „Ulricus de Vossenhoven“ gewesen sein könnten.