Schlußanmerkungen

Zurückblickend war die entscheidende Wegmarke für Fuchsmühl der Kauf des Gutes durch die pfälzischen Wittelsbacher im Jahr 1394. In Folge konnte deshalb die Hofmark im Jahr 1628 direkt vom kurpfälzischen Hauslehen in ein kurbayrisches Hauslehen umgewandelt werden, da es landesherrliches (wittelsbachisches) Eigengut war. Fast zwingend ist dann in der napoleonischen Zeit die Umwandlung des Hauslehens in ein direktes Lehen der bayrischen Krone gewesen, entsprechend dem königlichen Edikt von 1808. Den Schlußpunkt in der Weimarer Republik, setzte deshalb zwangsläufig die Lehensauflösung per Gesetz.

Seite zurück