Hochzeitsgut des Landgrafen

Die Leuchtenberger Besitzepisode dauerte nur rund 25 Jahre an. Der Besitzwechsel ist zugleich der Schlußstrich, den sie unter ihre möglicherweise gehegten Pläne ziehen mußten, in unserem Raum eine zweite leuchtenbergische Territorialherrschaft zu begründen. Die Leuchtenberger hatten unter den Luxemburgern Macht und Einfluß gewonnen, der aber mit dem Niedergang dieser Dynastie unter König Wenzel schnell wieder zerrann.
Dessen Kontrahenden, die kurpfälzischen Wittelsbacher, allen voran Pfalzgraf Ruprecht der spätere deutsche König, setzten alles daran, in unserem Raum Fuß zu fassen. Sie konnten sich zumindest bis zum Dreissigjährigen Krieg in Nordbayern erfolgreich festsetzen.

Am 02. Mai 1394 trafen sich Pfalzgraf Ruprecht der Jüngere und Landgraf Johann von Leuchtenberg in Amberg, um Ihre Besitzstreitigkeiten zu beenden. Hierbei ging es um Besitzrechte am „Pfrentschweiher“ bei Waidhaus, den die Landgrafen im Jahr 1362 mit Genehmigung der böhmischen Krone schütten ließen. Der Weiher besass eine Fläche von über 1300 Tagwerk und war damit eine Wirtschaftsgrundlage ersten Ranges.
Pfalzgraf Ruprecht hatte ein Auge auf diesen Besitz geworfen und versuchte seine fraglichen Ansprüche durchzusetzen. Der Schiedsrichter Burggraf Friedrich V. von Hohenzollern entschied zwar dahingehend, daß Landgraf Johann von Leuchtenberg den Pfrentschweiher (als „weyer zu frönx“ bezeichnet) behalten durfte, aber dafür „die dörffer und gut mit namen fochsenMül, zu Nydernrewt, zu obernreut, zu Purkech, zu den güten, zu den Grünleins, zu fochsenhof“ an Herzog (und Pfalzgraf) Ruprecht abtreten müsse. Nun tritt wieder „Hans Heckel“ in das Geschehen ein, er ist zu dieser Zeit einflußreicher kurfürstlicher Landrichter in Amberg und als Spruchmann des Herzogs Ruprecht bei Vertragsabschluß anwesend. Man kommt nicht umhin zu erwägen, ob nicht er der Initiator des Tauschgeschäftes gewesen war, seine Kenntnisse über Fuchsmühl hätten ihn sicherlich dafür prädestiniert.
Diese Schlichtungsurkunde ist wohl der einschneidenste und wichtigste historische Beleg für die heutige Gemeinde Fuchsmühl. Manches wäre im Kaleidoskop der Fuchsmühler Geschichte anders gekommen, wenn der Ort nicht durch diese Urkunde eng mit dem Schicksal der pfälzischen Wittelsbacher verbunden worden wäre. Der Einfluß dieses Geschehens reicht bis in das 20. Jahrhundert.
Fuchsmühl war nun der „kurpfälzische Eckpfeiler“ geworden, wie es einmal Hans von Trautenberg zur Fuchsmühle treffend gekennzeichnet hat. Hans Heckel hatte sicher zu seinen Lebzeiten ein waches Auge auf den Außenposten des Amtes Waldeck, der nun seine Position gegen das Kloster Waldsassen und die hohenzoller`sche Markgrafschaft verteidigen mußte. Als Hans Heckel im Jahr 1402 starb, verpfändete Pfalzgraf Ruprecht im Dezember des gleichen Jahres das Gut Fuchsmühl für 470 Gulden zusammen mit dem Markt Schwandorf an das Kloster Waldsassen; die Pfandschaft blieb 86 Jahre bestehen.
In der Zeit der waldsassischen Verpfändung muss der Gutsbezirk ziemlich verkommen sein. Insbesondere die herrschaftliche Mühle verfiel nach und nach. Das geht aus einer Reihe von Urkunden hervor, die von den späteren Lehensnehmern Conz von Wirsberg und Hans von Trautenberg stammen. Es sieht so aus, als hätten die Äbte den Herrschaftssitz bewußt im Laufe der Zeit verfallen lassen, dass sich niemand mehr rechtlich darauf berufen konnte. Im Teichelberggebiet waren sie schon auf ähnliche Manier verfahren. In der ersten Lehensurkunde nach der Lösung vom Kloster Waldsassen beginnt die Tradition des „Herkommens“ mit der Verpfändung. Nur Hans von Trautenberg erinnert sich in einem Schreiben im Jahr 1542, dass die Fuchsmühle wegen des Pfrentschweihers an die Kurpfalz gekommen ist. Die Tradition zu den Heckeln ist vollkommen abgerissen.

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