Bildung des Gutkomplexes

Rund zwanzig Jahre waren diese Ortschaften im Besitz der Klosters Waldsassen gewesen, bis dieses aufgrund der hohen Verschuldung gezwungen war, etliche Besitzungen zu verpfänden bzw. zu verkaufen. So überließ die Abtei im Jahr 1348 Konrad Heckel von Erbendorf und seinen Söhnen Ulrich und Fritz „daz dorf wisa den mulhof, daz dorf Churmthan, daz dorf zder Tuersnitz und wz daz Closter zu Waltsahsen het an der oede zu oberreuth, daz herein zder Tuersnitz zu zins gelegt ist und den hof zu vossenhof“, um 379 Pfd Heller auf ein Jahr Wiedereinlösung.
Scheinbar war es dem Abt gelungen, einen Teil der Güter von Konrad Heckel wieder auszulösen, da Albrecht Nothaft der Ältere einen Großteil der Besitzungen zwei Jahre später erwirbt, allerdings mit Rückkaufsoption des Klosters. Dem Kloster gelang es nochmals innerhalb eines Jahres die Güter zurückzukaufen.

Wie sich aus späteren Urkunden ergibt, war die Adelsfamilie Heckel im Besitz der „Vossenmul“ (=Fuchsmühle), einem Hof in Vossenhof, einem Hof in Niederreuth, sowie Oberreuth verblieben. Zwei Höfe in Niederreuth gehörten den Nothaften, einen davon vermachte im Jahr 1470 Christoph Nothaft von Weissenstein „zu seinem Seelenheil sein erbliches und freies Gut Niederreuth“ dem Kloster, dieser Hof gelangte im Jahr 1516 im Rahmen eines Grenzvertrags zu der Gutsherrschaft Fuchsmühl . Den zweiten Hof tauschte Conz von Wirsberg im Jahr 1492 von Hans Nothaft gegen einen Hof in Voithenthann. Allein diese Tausch- und Kaufvorgänge zeigen die ganze Komplexität der Vorgänge, die bei der Bildung des späteren, bis auf wenige Rechte wie niedrige Jagd und Viehtrift beeinträchtigten arrondierten Gutsbezirks von statten gingen.
Der entscheidende Einfluß zur Bildung der späteren Hofmark Fuchsmühl ging von dem Mann aus, der im Jahr 1363 als „Herr hansen hecklein von vossenmul“ erwähnt wird. Er ist wahrscheinlich ein Sohn oder Neffe von Konrad Heckel.
Die Familie Heckel war ein weitverzweigtes und einflußreiches Oberpfälzer Adelsgeschlecht, das nach Lage der urkundlichen Nachweise ursprünglich im Raum Amberg, Kastl, Velburg und Neumarkt ansässig war. Eine mächtige Seitenlinie bestand im Egerland, wo Familienmitglieder zur Führungsspitze der Reichsstadt Eger zählten. Konrad Heckel nannte sich nach Erbendorf, wo er einen adeligen Sitz besass und er scheute auch nicht davor, sich mit dem Kloster Waldsassen anzulegen. Eine Urkunde spricht gar von „Krick und Auflauf“  , die zwischen dem Heckel und der Abtei geschehen sind .
Außer einem Hinweis im ältesten Leuchtenberger Lehenbuch und der vorgenannten urkundlichen Erwähnung findet sich momentan keine weitere Nachricht über Hans Heckel und seinen Besitz in Fuchsmühl. Im Leuchtenberger Lehenbuch Nr. 1   heißt es nur lapidar „hans hekkel hat zu lehen all die zehnt die er am Wald hat zu der Fossenmul“.
Die Anlage des Lehenbuches ist zwischen 1396 und 1399 anzusetzen, allerdings müssen einzelne Einträge auch noch aus Jahren vor diesem Zeitansatz stammen; 1396 war Fuchsmühl nämlich bereits an die Kurpfalz übergegangen. Daß Hans Heckel die Fuchsmühler Besitzungen wahrscheinlich als Eigen besessen hat, beweist erst der Eintrag in der Schlichtungsurkunde zwischen Landgraf Johann von Leuchtenberg und dem wittelsbachischen Pfalzgrafen Ruprecht, als es um die Rechte am Pfrentschweiher ging. Die Urkunde enthält nach der Aufzählung der erworbenen Fuchsmühler Güter den aufschlußreichen Beisatz „wie der landgraf solche von hans heckel gekauft habe“.
Hans Heckel muß Fuchsmühl um 1370 an die Leuchtenberger verkauft haben, da das Gut bei der leuchtenbergischen Landesteilung des Jahres 1366 noch nicht erwähnt war. Wahrscheinlich konnte er sich im Einflußbereich mächtiger Landesherren und deren ständig wachsenden Territorien, wie den Wittelsbachern, den Leuchtenbergern oder auch dem Kloster Waldsassen, nicht mehr halten. Er mußte ähnlich wie andere kleine Grundherren, sein Heil im Verkauf suchen und dann um Wiederbelehnung bitten. In einer Leuchtenberger Urkunde des Jahres 1379 wird dieser Gutskomplex mit dem Kernbereich der „Fossenmul“ (Fuchsmühle) als herrschaftlicher Sitz erstmals deutlich erkennbar. Bei dieser Urkunde handelt es sich um ein Vertragswerk bezüglich des Hochzeitsgutes von Sigost von Leuchtenberg an Mechthild von Rhein. Im Vertrag selbst sind erstmals drei weitere Ortschaften zusammen mit den gemessenen Zehnten aller Zugehörungen des Herrschaftsitzes aufgeführt. Es sind dies „grünleins“ (Grünlas), „ödenpirckech“ (Ödenpirckach) und „daz dorff zu den Guetern“ (Güttern). Güttern ist heute noch ein Fuchsmühler Ortsteil, während Grünlas und Ödenpirckach nur noch als Flurnamen in Erscheinung treten.

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