Adelsherrschaft der Familie von Froschheim
Die Familie von Froschhammer, später nannte sie sich auch Froschheim, besaß das nunmehr das kurbayrische Lehen bis zum Jahr 1820, in dem das letzte männliche Familienmitglied verstarb. Der Namenszusatz „von Froschhammer“ variierte noch bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts mit „von Froschheim“, wobei letzterer dann üblich geworden ist. Franz Heinrich Dionys von Froschheim übernahm 1686 das Gut von seinem Vater, der am 20. Dezember 1685 verstorben war. Einem Wunsch seines Vaters entsprechend erbaute er 1688 eine kleine Kapelle am höchsten Punkt des Hahnenberges, wo schon ein Votivbildnis der heiligen Maria zwischen zwei Linden angebracht war. Wie schon vorher die Trautenberger, kämpfte auch er um die Einrichtung einer eigenständigen Pfarrei in Fuchsmühl. Zuerst sollte die Schloßkapelle als solche dienen. Nachdem die Kirchenbehörden sein Ansinnen abgelehnt hatten, verfiel er auf die Idee eine Wallfahrtstätte einzurichten. Durch die Verbreitung einer Wallfahrtslegende und der günstigen Lage an einer Fernhandelsstraße wurden immer mehr Wallfahrer, vor allem aus dem nahen Egerland angezogen. 1690 mußte der Kapellenbau vergrößert werden, so daß nun etwa 130 Personen darin Platz fanden.
Franz Heinrich von Froschhammer bekleidete seit 1691 das Amt des Pflegers von Bärnau. In seine Amtszeit fiel der spanische Erfolgekrieg und er mußte 1703 die widerstandlose Besetzung des Stiftlandes durch österreichische Truppen erleben. Erst mit dem Frieden von Rastatt fand der Krieg und die drückende Besatzungszeit im Jahr 1714 ein Ende. Die Fertigstellung des von ihm initiierten Baus der Wallfahrtskirche im Jahr 1725 sollte er nicht mehr erleben, da er kurz davor starb. Seinem einzigem Sohn Franz Christoph Daniel von Froschhammer war die Lehenherrschaft nur drei Jahre vergönnt, er verstarb bereits 1728 und hinterließ sieben unmündige Kinder. Von einem Sohn, Joseph Maria Maximilian von Froschheim, ist eine „Ordentliche Beschreibung des Mann lehen Guths Fuchsßmühl“ aus dem Jahr 1777 erhalten. Es ist die momentan einzige bekannte Darstellung, die etwas über die Bauweise des Schlosses aussagt. Es heißt darin:„In Specie.
1 mo aber bestehet das Castrum zu Fuchsßmhl, in einen gemauerten Schloß, welches der Wyher umfanget, worinne 5 Stüben, Kammern, Gewölber und Getraydt Boden, bey solichen befindet sich die Schloß Capelln zu Maria Erfreuung.“
Das deutet darauf hin, daß zu dieser Zeit das neue Herrenhaus noch nicht erbaut war, da die Schloßkapelle als neben dem Schloß stehend bezeichnet wird. Somit muß das neue Herrenhaus zwischen den Jahr 1780 und 1820 errichtet worden sein, da ein Kalender aus dem Jahr 1820 schon das neue Herrenhaus zeigt.
Schon seit dem Jahr 1770 gab es unter den zwei noch lebenden Brüdern Carl Oswald und Joseph Maria von Froschheim Auseinandersetzungen über einen Verkauf von Fuchsmühl, wie aus einem Brief an den Lehenhof in Amberg hervorgeht. Zum Verkauf ist es aber nicht mehr gekommen, da zwischenzeitlich die beiden Brüder verstorben waren. Den beiden Nacherben Joseph Daniel und Rudolph Friedrich von Froschheim konnte das Lehen nicht übergeben werden, weil letzterer unauffindbar außer Landes war und keine Verfügung über seinen Erbtitel getroffen hatte. Aufgrund dessen erfolgte bis auf weiteres die Einziehung des Gutes durch eine „Resolution“ des Amberger Lehenhofes, mit der Wirkung, daß die Lehensnachfolge einstweilen ruhen sollte, bis Näheres über das Schicksal des zweiten Erben bekanntwerden würde. Joseph Daniel versuchte nun lange Jahre vergeblich seinen Erbtitel zu erlangen. Diese Rechtslage machte sich Karl Theodor Graf von Bettschard zu Nutze, der ein Auge auf Fuchsmühl geworfen hatte. Der profunde Kenner der oberpfälzischen Geschichte General von Dollacker schrieb über ihn:
„Karl Theodor Graf von Bettschard, Landrichter zu Sulzbach, später Hofgerichtsrat und endlich Minister der oberpfälzischen Provinz ist gewissermaßen die verkörperte Korruption. Nichts könnte die verlotterten Zustände und die kaum glaublichen Verhältnisse unter dem Kurfürsten Karl Theodor, der von 1777 bis 1799 in Bayern regierte, besser kennzeichnen, als Charakter und Handlungsweise eines Mannes, dessen Schlechtigkeit sich selbst in dem allgemeinen Sumpf der Verwaltung jener Zeit noch einigermaßen abhebt.“
Die Frau des Grafen war die langjährige Mätresse des bayrischen Kurfürsten Karl Theodor. Mit Verfügung vom 26. Januar 1790, verlieh nun der Kurfürst Elisabeth von Bettschard das Lehengut Fuchsmühl, unter Umgehung der agnatischen Rechtsnachfolge. Da Graf Bettschard im Jahr 1793 aufgrund seiner zahlreichen bekannt gewordenen Verbrechen beim Kurfürsten in Ungnade fiel, mußten auch seine ungesetzlichen Handlungen revidiert werden. Im Jahr 1796 kam es deshalb zu einer Neubelehnung des Rittergutes Fuchsmühl. Bereits im Februar 1796 suchte Ludwig Graf von Chamiso, der neue Ehemann der geschiedenen Gräfin Bettschard, um die Lehensanwartschaft nach, dem auch stattgegeben wurde. Noch im gleichen Jahr starb die Gräfin in Prag an einer „galanten Krankheit“, wie man damals verharmlosend die Geschlechtskrankheit „Syphilis“ nannte. Da die französischen Revolutionstruppen 1796 große Teile von Bayern besetzt hatten, kam auch der Graf Chamiso nicht mehr in den Genuß seines Lehensgutes Fuchsmühl. Schon zwei Jahre später kam wieder ein neuer Günstling des Kurfürsten Karl Theodor auf den Plan. Nun war es Reichsgraf Wilhelm von Leiningen-Guntersblum, den Carl Theodor am 15. November 1798 mit Fuchsmühl belehnte. Dieser hatte sein Amt Guntersblum in der Rheinpfalz aufgrund des Einmarsches der Franzosen verloren. Fuchsmühl war offensichtlich als Trostpflaster für den Reichsgrafen gedacht. Erst nach dem Tod des Kurfürsten traten unter seinem Nachfolger, dem späteren ersten bayrischen König Max Joseph, wieder geordnete Verhältnisse ein. Joseph Daniel von Froschheim konnte im November 1799 endlich seinen rechtmäßigen Lehenbesitz aus der Hand des neuen Kurfürsten übernehmen. Der letzte Freiherr von Froschheim auf Fuchsmühl trat sein Erbe in einer Zeit an, die von starken Veränderungen geprägt war - die sog. napoleonische Epoche in Europa. Er wird wohl noch nicht geahnt haben, daß nur einige Jahre später der ihm gewohnte Stände- und Lehenstaat nicht mehr existieren sollte und dessen Platz ein neues Staatsgebilde einnehmen würde.
Noch 1799 begann Graf Montgelas in Bayern mit der Umstrukturierung der Verwaltung, durch die Einführung einer Departementgliederung nach französischem Vorbild. Es wurde bereits die Rechtspflege und die „Polizei“ voneinander getrennt. Im Jahr 1802 errichtete man neue Landgerichte als Unterstufe für Verwaltung und Justiz. An die Grundstruktur dieser Landgerichte lehnte sich die Gliederung der Behörden, die für „Kameralgeschäfte“, wie Kassenwesen und Steuererhebung zuständig waren. Diese wurden als Rentämter bezeichnet, die Vorgängerverwaltung der heutigen Finanzämter.